BESONDERE ZIELSETZUNG

Unsere spezielles Interesse gilt dem Mittestand als Rückrat der inländischen Produktivität. Insbesondere Familienunternehmen haben enorme Probleme den „einen“ Nachfolger zu finden. Immer häufiger können die Partriachen nicht mehr durch eine Person ersetzt werden. Oftmals sind hier im globalen Wettbewerb nunmehr die Kompetenzen im kaufmännischen, technischen und vertrieblichen Bereich zwingend notwendig. Mit Nutzung der genossenschaftlichen Rechtsform sind individuelle Übergabeszenarien sowohl an ein Managementteam wie auch unter Einbezug der gesamten Belegschaft plan- und umsetzbar.


Im einzelnen stehen folgende Konzeptionen nach Bedarfsanalyse zur individuellen Verfügung:

Vermögenssicherung

  • Trennung von operativem Geschäft und Vermögen.


Erbplanung, Vermögens- und Unternehmensnachfolge

  • Die Zerschlagung des Erbes durch einzelne Erben ist nicht möglich;
  • Strukturierte Erbengemeinschaft mit bewährten und klar definierten gesellschafts- rechtlichen Spielregeln;
  • Bei Übertragung der GmbH-Geschäftsanteile in die Genossenschaft Schutz vor einseitiger Kapitalerhöhung, die zu einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse führt;
  • Erhaltung von Arbeitsplätzen durch Unternehmensnachfolge im interdisziplinärem Team;
  • Gleichwohl Optimierung des Personalbestandes ohne erbschaftssteuerliche Nachteile möglich;
  • Neben aktiven TeamUnternehmern auch Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich;
  • Einsatz kreativer Entlohnungsformen für TeamUnternehmer ohne Tarifzwänge;
  • Bindung fachkundigen Mitarbeiter an das Unternehmen durch demokratische Mitwirkungsrechte und Partizipation am Unternehmenserfolg;
  • Nutzung des Know-hows des bisherigen Unternehmers als Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates möglich.
  • Flexible Unternehmensbezahlung durch Synthese von Eigenkapital, Fremdfinanzierun ratierlichen, ggf. vom Unternehmenserfolg abhängigen Teilzahlungen;
  • Mitarbeitende Mitglieder können Geschäftsanteile als Sachleistungen in Form Arbeit erwerben
  • Geschäftsanteile des Unternehmensverkäufers können im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen kontinuierlich und „passgenau“ auf seine Erben übertragen werden.

Restarter

  • Nutzung langjähriger unternehmerischer Erfahrungen von Know-how-Trägern trotz negativer Kreditmerkmale;
  • Möglichkeit alleine oder im Team im vollem Umfang aktiv am wirtschaftlichen Geschehen teilzunehmen;
  • Aufbau von Rücklagen innerhalb der Wohlverhaltensphase.

Existenzgründer

  • Weg aus der Arbeitslosigkeit mit Unterstützung eines Teams aus Gleichgesinnten;
  • Anlaufkosten können geteilt und Investitionen gemeinsam finanziert werden;
  • Der Beginn der Selbstständigkeit kann in Teilzeit erfolgen;
  • Möglichkeit der Kompensation fachliche Defizite des Einzelnen im Team;
  • Schaffung einer auf Werte, Tradition und demokratischer Verhaltensweisen basierender Unternehmenskultur zur wirtschaftlichen Stabilität der Gesellschaft;
  • Jedes aktive Mitglied repräsentiert die Genossenschaft als Unternehmer nach außen.

Freiberufler, Selbständige und Handwerker

  • Gemeinsames Engagement ohne Aufgabe der unternehmerischen Souveränität des Einzelnen;
  • Gegenseitige Unterstützung bei technischen Fragen/Problemen und Know-how-Austausch;
  • Büro-Gemeinschaft und Stellvertretung bei Abwesenheit;
  • Gemeinsamer Marktauftritt und Marketing-Aktionen;
  • Kosteneinsparung durch Zentralisierung von Aufgaben (Einkauf, Verwaltung, PR);
  • Höhere Leistungsqualität und größere Ressourcen in der Gemeinschaft;
  • Nutzung von Synergie-Effekten insbesondere bei größeren und/oder komplexen Projekten;
  • Möglichkeit für Großaufträge temporär begrenzte ARGE in der Rechtsform der eG zu gründen;
  • Keine Durchgriffshaftung auf das Vermögen der Gesellschafter.


Initiierung und Begleitung von kommunalen Bürgerbeteiligungen

  • Entwicklung und Strukturierung von kommunalen Kooperationen mit Bürgern/Verbrauchern;
  • Adaptierte Paketlösungen auf individuelle Bedarfe von Kommunen;
  • Erzielung von nachhaltigen Standortvorteilen ohne Investitionen der Kommune;
  • Ggf. unter Einbeziehung einer fiduziarischen (Treuhand-)Stiftung zur Optimierung der Einnahmesituation der Kommunen.


Umwandlung/Verschmelzung von Kapitalgesellschaft in die genossenschaftliche Rechtsform

  • Im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Fortführung der Unternehemnshistorie.


Förderung und Forcierung der Rechtsform der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea (SCE)).

  • Zur Anpassung der europäischen Harmonisierung wird die SCE an Bedeutung gewinnen und ist förderungswürdig.


Installation von „Vereins-Genossenschaften“

  • Die wirtschaftliche Einkaufsmacht von großen Vereinen (z.B. HSV) bleibt ungenutzt, durch Bündelung der Einkaufsbedarfe und Installation einer Vereins-eG können erhebliche Zusatzvorteile zur Mitglieschaft generiert werden.

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